Freitag, 3. November 2023

Royce Buckingham: Im Zweifel für das Monster (Rezension)

Daniel Becker ist Anwalt, und er ist moralisch flexibel genug, dass ihm eine steile Karriere vorgezeichnet ist. Bis ihn ein echtes Monster dazu bringt, es vor einem übernatürlichen Gericht zu verteidigen. Zu seiner eigenen Überraschung ist Daniel erfolgreich, und sein Monsterklient gilt von nun an als unschuldig. Doch damit scheint das Schicksal von Daniels Karriere besiegelt zu sein. Nicht nur, dass sehr seltsame Gestalten in seiner Kanzlei auftauchen, die ebenfalls seine Hilfe wollen. Der monströse Richter verlangt auch von Daniel, dass er die wahren Schuldigen aufspürt – und macht deutlich, dass Versagen keine akzeptable Möglichkeit ist …
Ein bisschen fühlte ich mich an Robert Asprin und seine Dämonenreihe erinnert, und auch wenn Royce Buckingham mit IM ZWEIFEL FÜR DAS MONSTER andere Wege geht ... der Humor bleibt nicht auf der Strecke und neben einigen überzogenen Szenen gibt es doch auch jede Menge Spannung.
IM ZWEIFEL FÜR DAS MONSTER bietet witzige Urban Fantasy, die einen Anwalt als Protagonisten hat und durchaus spannende Szenen aufweist. Langeweile wird man hier nicht finden, allerdings muss man diesen Humor auch mögen. Aber das kennt man ja: Humor ist etwas sehr Persönliches. Ich gebe zu, dass ich nicht laut loslachen musste, aber zum Schmunzeln gibt es einiges.
Die Beschreibungen der Tatorte und der Morde werden manchmal doch sehr drastisch beschrieben (aber keine Angst, auch Zartbesaitete können sich dem Buch gefahrlos annehmen), aber die eine oder andere skurrile Szene lockert die Ernsthaftigkeit oder Brutalität (immerhin reden wir hier von Monstern ...) auf.
IM ZWEIFEL FÜR DAS MONSTER ist ein kurzweiliger Lesespaß für jeden (Urban)Fantasyfan.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Durch das Kommentieren eines Beitrags auf dieser Seite werden automatisch über Google personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Mit dem Abschicken eines Kommentars wird die Datenschutzerklärung akzeptiert.